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Erhältst du unnötige Klicks, die unnötige Kosten verursachen? Indem du die IP-Adressen einzelner Computer oder Netzwerke ausschließt, kannst du bestimmte Mitarbeiter oder andere Personen ausschließen, die deine Anzeigen nicht sehen sollen.
Wir beschreiben dir in diesem Artikel wie du IP-Adressen für einzelne Kampagnen ausschließen kannst. Dadurch wird jegliche Werbung der Kampagne von diesen Aktivitäten an die mit diesen Adressen verknüpften Computer und Netzwerke blockiert.
Dafür musst du mit dem jeweiligen Gerät diese Webseite besuchen. Diese gibt dir die IPV4 und IPV6 Adresse aus. Manchmal hast du keine IPV6 Adresse, dann brauchst nur die IPV4 zu kopieren.
Nachdem du die IP Adressen gesammelt hast, kannst du diese nun in Google Ads eingeben. Dazu musst du eine Kampagne auswählen, dort in den Einstellungen (links in der Sidebar zu sehen) den Link ganz unten “Weitere Einstellungen” klicken. Dann erscheint ein Textfeld mit der Überschrift “Ausschlüsse von IP-Adressen”. Dort dann die IPV4 und IPV6 Adressen pro Zeile eingeben.


Hinweis
Bitte bedenkt, dass dieser Beitrag eine Rechtsberatung nicht ersetzt und unsere Empfehlung rechtlich nicht bindend ist. Auch wird dieser Blogeintrag nicht tagesaktuell gehalten. Dieses Thema ändert sich kontinuierlich und obwohl wir uns Mühe geben, den Inhalt aktuell zu halten, kann es dennoch vorkommen, dass die eine oder andere Information veraltet ist. Vielen Dank für euer Verständnis!
Worum geht es in der Omnibus-Richtlinie 2022 eigentlich genau? Das folgende Zitat vom Händlerbund beschreibt das Gesetz sehr gut:
“Mit der Initiative „New Deal for Consumers“ sollen die Verbraucherrechte EU-weit gestärkt werden – vor allem im Online-Handel wird die Transparenz gegenüber Kunden gestärkt und Regelungen werden modernisiert.
Quelle: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3961-omnibus-richtlinie
Die rechtliche Grundlage bildet die Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161), die zahlreiche Anpassungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht mit sich bringt. Stichtag zur Umsetzung ist der 28. Mai.
Bei Verstößen gegen die Richtlinie drohen Abmahnungen. Bei Verstößen mit Unions-Dimension drohen Bußgelder von mindestens 4 % des Jahresumsatzes oder von mindestens 2 Millionen Euro, wenn keine Informationen zum Umsatz bekannt sind.”
In den folgenden Absätzen findet ihr einige Zitate die wir für relevant halten, um das Gesetz / die Richtlinie zu verstehen und um die Maßnahmen für die Omnibus-Richtlinie entsprechend umsetzen zu können. Falls Fragen zur Interpretation aufkommen, bitten wir euch euren Anwalt zu konsultieren. Wie immer können wir als E-Commerce Agentur für D-A-CH Kunden bei der technischen Umsetzung helfen, sofern die rechtlichen Entscheidungen von euch oder noch besser einer Rechtsvertretung getroffen wurden.
Tipp: Ein sehr ausführliches Hinweisblatt vom Händlerbund (kostenlos):
https://marketplace.haendlerbund.de/werbung-reduzierten-preisen-sonderangeboten-hinweisblatt
“Als Streichpreis darf künftig nur noch der Preis verwendet werden, der in den letzten 30 Tagen am niedrigsten war. Zum Beispiel: In der Adventszeit bietet ein Händler Weihnachtsbaumschmuck für 39,99 Euro an. Kurz vor Weihnachten zieht er die Preise noch mal ordentlich an, um von denen zu profitieren, die das mit dem Weihnachtsschmuck bisher versäumt haben. Nun kostet das Set 49,99 Euro. Nach Weihnachten will er Platz im Lager schaffen, und bietet die Saisonware wesentlich billiger an. Nun verlangt er nur noch 19,99 Euro. Um die Kundschaft zu locken, soll natürlich mit dem vorherigen Preis und einer möglichst hohen Prozentzahl geworben werden.”
Quelle: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3961-omnibus-richtlinie
“Eine weitere Änderung hinsichtlich Preisangaben für Waren ist darüber hinaus mit der Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) beschlossen worden. Nach den Vorgaben der Omnibus-Richtlinie ist bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware der niedrigste Gesamtpreis anzugeben, den der Händler innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung von Verbrauchern gefordert hat. Diese Pflicht findet sich zukünftig in § 11 Abs. 1 PAngV n.F.”
Quelle: https://www.internetworld.de/digitaler-handel/internet-recht/omnibus-richtlinie-aenderungen-onlinehaendler-zukommen-2748676.html
“Ausgenommen von dieser Regelung sind schnell verderbliche Waren, die für den Abverkauf vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums reduziert ausgezeichnet werden. Ebenso wenig findet die Neuregelung Anwendung, wenn mit UVPs geworben wird.”
Hinweisblatt Punkt 5 – https://marketplace.haendlerbund.de/werbung-reduzierten-preisen-sonderangeboten-hinweisblatt
“§ 11 PAngV begründet (lediglich) eine zusätzliche Informationspflicht. Daher kann aus werblichen Gründen z. B. bei einer Preisermäßigung mit „Statt-Preisen“, neben dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage und dem aktuellen Preis auch ein weiterer Preis angegeben werden, sofern klar und eindeutig ist, dass sich die Preisermäßigung auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.
Hinweisblatt Punkt 6 – https://marketplace.haendlerbund.de/werbung-reduzierten-preisen-sonderangeboten-hinweisblatt
Somit bleibt es Händlern mit Blick auf § 11 weiterhin unbenommen, unter Einhaltung der Vorgaben des UWG mit einem Preisvergleich (z. B. zu einer unverbindlichen Preisempfehlung) zu werben, sofern auch hier für Verbraucher klar erkennbar ist, dass es sich lediglich um einen Preisvergleich und nicht um eine Preisermäßigung des eigenen Preises handelt.”


Achtung!
Diese Funktion taucht erst in der Shopware Version 6.4.10.0 auf.


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Mein Name ist Ryusei Hosono, ich bin Geschäftsführer bei HosonoDE. Kontaktiere mich gerne über E-Mail (ryusei.hosono@hosono.de), Livechat oder Skype. Da wir unseren Sitz in Tokio haben, kannst du mich auch über unsere japanische Telefonnummer erreichen: +81 50-5479-3719
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Achtung!
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“Bei der Verwendung von Produktbewertungen muss der Unternehmer künftig darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Produkte tatsächlich verwendet oder erworben haben. Hiermit soll missbräuchlichen Bewertungen vorgebeugt werden.”
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/omnibus-richtlinie-neues-eu-verbraucherrecht.html#abschnitt_24
“Wenn Sie den Shopbewertungssticker, den Produktbewertungssticker, die Produktbewertungssterne oder eine eigene Darstellungsform für Bewertungen nutzen, muss der nächste Schritt umgesetzt werden.”
“Fügen Sie in der Nähe der Bewertungen die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ein, z. B. mit folgendem Mustertext: „Wir nutzen Trusted Shops als unabhängigen Dienstleister für die Einholung von Bewertungen. Trusted Shops hat Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass es es sich um echte Bewertungen handelt. Mehr Informationen““Verlinken Sie vom Mustertext auf die von Trusted Shops bereitgestellte Informationsseite mit der folgenden URL: https://help.etrusted.com/hc/de/articles/4419944605341”
Quelle: https://help.etrusted.com/hc/de/articles/4419969375389-Informationen-zur-Echtheit-der-Bewertungen#wie-kann-ich-die-notwendigen-informationen-auf-meiner-webseite-bereitstellen
[…]
“Bisher konnten die Grundpreise, bei Produkten, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise unter 250 Gramm oder 250 Milliliter liegt, auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden. Diese Ausnahmeregel fällt in der neuen Preisangabenverordnung weg.”
Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/136004-achtung-abmahngefahr-angaben-grundpreisen-problematisch-sind
“Hier ergeben sich Änderungen im Detail, insbesondere was die Vermarktung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem Datenträger gespeichert sind , betrifft.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/omnibus-richtlinie-neues-eu-verbraucherrecht.html
Händler müssen – wie immer bei der Widerrufsbelehrung – die Änderungen exakt abbilden, da sonst eine Angreifbarkeit der Widerrufsbelehrung droht.”
“VI. Ändern sich die Rechtstexte?
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/omnibus-richtlinie-neues-eu-verbraucherrecht.html
Ganz klar: Ja!”
Es besteht für alle Händler Handlungsbedarf. Wir haben in diesem Beitrag nur einige Themen abgedeckt, diese betreffen jedoch bereits die meisten Händler, die im Online Business tätig sind. Daher empfehlen wir die unten genannten Quellen genau und vollständig zu lesen, um vor teuren Abmahnungen sicher zu sein. Auch bei diesem umfangreichen Thema sollte unbedingt eine Rechtsberatung konsultiert werden.

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Mein Name ist Ryusei Hosono, ich bin Geschäftsführer bei HosonoDE. Kontaktiere mich gerne über E-Mail (ryusei.hosono@hosono.de), Livechat oder Skype. Da wir unseren Sitz in Tokio haben, kannst du mich auch über unsere japanische Telefonnummer erreichen: +81 50-5479-3719
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Wenn du bis hier nicht fündig geworben bist, dann kannst du hier alle kostenlosen Shopware 6 Plugins durchsuchen.
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We don’t treat pagination differently. We treat them as normal pages.”
– John Mueller, Google Webmaster Office-hours Hangout 22 March 2019.
“When Googlebot indexes a site, it tries to determine the primary content of each page. If Googlebot finds multiple pages on the same site that seem to be the same, it chooses the page that it thinks is the most complete and useful and marks it as canonical.”
Google Search Central: https://developers.google.com/search/docs/advanced/crawling/consolidate-duplicate-urls?hl=en&visit_id=637705591044017202-2386721188&rd=1
Kommentar HosonoDE:
Wenn Paginations auf noindex gesetzt werden, dann können die Inhalte darin nicht mehr indexiert werden. Auch würde kein Linkjuice fließen.
Daher lieber auf index lassen und Google entscheiden lassen.
“If we see the noindex there for longer than we think this this page really doesn’t want to be used in search so we will remove it completely. And then we won’t follow the links anyway. So, in noindex and follow is essentially kind of the same as a noindex, nofollow.”
– John Mueller, Webmaster Trends Analyst at Google, Google Webmaster Hangout 15 Dec 2017
“Q: Does this mean “PageRank sculpting” (trying to change how PageRank flows within your site using e.g. nofollow) is a bad idea?
A: I wouldn’t recommend it, because it isn’t the most effective way to utilize your PageRank. In general, I would let PageRank flow freely within your site. The notion of “PageRank sculpting” has always been a second- or third-order recommendation for us. I would recommend the first-order things to pay attention to are 1) making great content that will attract links in the first place, and 2) choosing a site architecture that makes your site usable/crawlable for humans and search engines alike.For example, it makes a much bigger difference to make sure that people (and bots) can reach the pages on your site by clicking links than it ever did to sculpt PageRank. If you run an e-commerce site, another example of good site architecture would be putting products front-and-center on your web site vs. burying them deep within your site so that visitors and search engines have to click on many links to get to your products.
There may be a miniscule number of pages (such as links to a shopping cart or to a login page) that I might add nofollow on, just because those pages are different for every user and they aren’t that helpful to show up in search engines. But in general, I wouldn’t recommend PageRank sculpting.”
https://www.mattcutts.com/blog/pagerank-sculpting/
Matt Cutts [4]
US-amerikanischer Softwareentwickler und Leiter des United States Digital Services. Er war Chef des Web Spam-Teams bei Google und Entwickler des SafeSearch/Google’s family-Filters.
Kommentar HosonoDE:
Im ganzen Beitrag wird auch erklärt, dass der PageRank durch das PageRank sculpting nicht verändert wird. Daher wäre ein nofollow nur für das Crawl Budget interessant, wobei auch ein normales noindex reicht.
„Nutze niemals einen Canonical-Tag von Seite X zu einer indexierbaren Seite Y, wenn auf der Seite X ein noindex Tag ist. Ich würde eines der beiden Tags nutzen, aber nicht beide!“ John Müller.
https://www.seroundtable.com/noindex-canonical-google-18274.html
“99,1% aller organischen Klicks erfolgen auf Position 1 bis 10. Für die restlichen Seiten bleiben damit nur noch 0,9% der Klicks übrig.”
https://www.sistrix.de/news/klickwahrscheinlichkeiten-in-den-google-serps/
“Fast 60% aller organischen Klicks entfallen auf Position 1. Position 2 erhält mit rund 15% nur noch ein Viertel der Klicks der ersten Position. Danach erfolgt der Abfall der Klickwahrscheinlichkeit nicht mehr ganz so schnell, aber doch deutlich.”
https://www.sistrix.de/news/klickwahrscheinlichkeiten-in-den-google-serps/

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